Die Begleiteten Besuchstage sind für Kinder getrennt lebender Eltern im Kanton Aargau.
Eltern, welche mit besonderen Trennungs- und Scheidungssituationen konfrontiert sind und das Besuchsrecht nicht selbstständig zum Wohl des Kindes wahrnehmen können, bieten die Begleiteten Besuchstage einen geschützten Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts oder die Übergabe der Kinder unter fachlicher Begleitung.
Begleitete Besuchstage sind insbesondere in folgenden Situationen angezeigt, wenn:
Die Begleiteten Besuchstage bieten
Für alle Betriebskosten inklusive Essen und Trinken bezahlen die Teilnehmenden eine Familienpauschale von Fr. 20.00 pro Besuchstag.
Die genauen Daten werden hier nachgeführt, jedoch gilt folgender Grundsatz:
Jeden 1. Sonntag im Monat: Besuchsmorgen 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Jedes 3. Wochenende im Monat: Samstag Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Sonntag Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr | Tagesstruktur Innenstadt Kornhaus |
Das begleitete Besuchsrecht wird in der Regel durch das Familiengericht (KESB) angeordnet oder auf Antrag einer sozialen Fachstelle wahrgenommen.
Die Anmeldung erfolgt durch eine zuweisende Fachperson. Weitere Auskünfte erteilt die Koordinationsstelle.
Begleitete Besuchstage
pro Familie 20.- CHF
Begleitete Übergaben
pro Familie 10.- CHF
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.