Begleitete Besuchstage Aargau
Treffen in geschützter Umgebung

Infos für die Eltern

Die Begleiteten Besuchstage sind für Kinder getrennt lebender Eltern im Kanton Aargau.

Eltern, welche mit besonderen Trennungs- und Scheidungssituationen konfrontiert sind und das Besuchsrecht nicht selbstständig zum Wohl des Kindes wahrnehmen können, bieten die Begleiteten Besuchstage einen geschützten Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts oder die Übergabe der Kinder unter fachlicher Begleitung.


Wann sind die Begleitete Besuchstage angezeigt?

Begleitete Besuchstage sind insbesondere in folgenden Situationen angezeigt, wenn:

  • für das Kind unzumutbare Spannungen oder Gefährdungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts bestehen;
  • das Kind vor Gewalt geschützt werden muss;
  • Hinweise dafür bestehen, dass die sexuelle Integrität des Kindes im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht gefährdet ist.


Was bieten die Begleiteten Besuchstage?

Die Begleiteten Besuchstage bieten

  • regelmässigen Kontakt mit dem besuchsberechtigten Elternteil.
  • ein Treffen in kinderfreundlichen Räumlichkeiten.
  • Freiraum für Spielen und Gestalten.
  • ein gemeinsames Znüni/Zvieri.
  • Begleitung durch ein Fachteam.


Was bieten die Begleiteten Übergaben?

  • Übergabe an einem neutralen Ort, zeitlich gestaffelt.
  • Durch die Präsenz des Begleitteams Vermeidung des Elternkontakts.
  • Verschiedene Übergabezeiten, die eine unterschiedliche Aufenthaltsdauer beim besuchsberechtigten Elternteil ermöglichen.

Für alle Betriebskosten inklusive Essen und Trinken bezahlen die Teilnehmenden eine Familienpauschale von Fr. 20.00 pro Besuchstag.


Wann und wo gibt es unser Angebot?

Die genauen Daten werden hier nachgeführt, jedoch gilt folgender Grundsatz:

Jeden 1. Sonntag im Monat:

Besuchsmorgen   09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr


Chinderhuus
Konradstrasse 3
5000 Aarau


Jedes 3. Wochenende im Monat:

Samstag Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Sonntag Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr



Tagesstruktur Innenstadt Kornhaus
Kronengasse 10
5400 Baden


Die Begleiteten Übergaben finden jeweils zu den Anfangs- und Schlusszeiten der Besuchstage statt.


Wie erfolgt die Anmeldung?

Das begleitete Besuchsrecht wird in der Regel durch das Familiengericht (KESB) angeordnet oder auf Antrag einer sozialen Fachstelle wahrgenommen.

Die Anmeldung erfolgt durch eine zuweisende Fachperson. Weitere Auskünfte erteilt die Koordinationsstelle. 


Wie hoch sind die Kosten?


Begleitete Besuchstage
pro Familie 20.- CHF

Begleitete Übergaben
pro Familie 10.- CHF


Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.